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iteratec Digital Champions Breakfast: KI als Landwirtschaftshelfer und rechtlicher Parcours

Die Sprecher:innen des jüngsten Digital Champions Breakfast (v.l.n.r.: Alexander Duschanek, Alexander Moßhammer, Dr. Masud Afschar, Michael Maier, Daniela Birnbauer)
© Petra Giri/iteratec
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Wien, 25. Juni 2026 – Weg von der grauen Theorie, mitten in die betriebliche Praxis: Unter dem Motto „Putting AI into Practice“ lud der IT-Dienstleister iteratec am 23. Juni zum Digital Champions Breakfast nach Wien. Interessierte Besucher:innen der Wirtschaft lernten ein wegweisendes KI-Projekt von Kwizda Agro und iteratec kennen, das Landwirte im Arbeitsalltag auf dem Feld mit KI in Berührung bringt. Zweites Thema waren die neuesten, teils brisanten rechtlichen Leitplanken rund um den AI Act und verschärften Datenschutz-Haftungen für Unternehmen.

 

Wie man eine Berufsgruppe mit eher traditionellen Gewohnheiten für High-Tech begeistert, demonstrierte Alexander Duschanek, Product Manager Digital Products bei Kwizda Agro. Das Unternehmen berechnet mit Hilfe von 10.000 virtuellen Prognosestationen Infektionsrisiken und optimale Spritzwetter-Zeitfenster für Nutzpflanzen. Die Herausforderung: Viele Landwirte sind und schätzen eher den persönlichen Berater. „Die Lösung lag in einer extremen Senkung der Nutzerschwelle“, wie Alexander Duschanek erklärte. Kwizda Agro ist einer der wichtigsten Spezialisten für Pflanzenschutzmittel in Österreich.

Entwickelt wurde dafür das intelligente Multiagentensystem „KaiX“, das – derzeit in einer finalen Testphase – direkt an WhatsApp angebunden ist. Ob Sprachnachricht im regional üblichen Dialekt, Foto oder Text – der Landwirt kommuniziert in seiner gewohnten Umgebung. Alexander Moßhammer (Data Engineer bei iteratec) und Masud Afschar (Lead AI Engineer) beleuchteten die technologische Komplexität im Hintergrund: Ein über Google Cloud laufender KI-Orchestrator analysiert die Nachricht, filtert aus einem komplexen Backend mit über 80 Schnittstellen die passenden Werkzeuge heraus und routet die Aufgabe an spezialisierte Sub-Agenten. Das System ist so trainiert, dass es trotz lauter Traktorengeräusche Dialekte versteht, Chemie-Fachbegriffe richtig zuordnet und bei unvollständigen Angaben („Was muss ich spritzen?“) intelligent per Gegenfrage nachhakt.

Die rechtliche Perspektive: Schönherr-Inputs zum AI Act und der DSGVO
Den rechtlichen Rahmen für den wirksamen KI-Einsatz steuerte Daniela Birnbauer von Schönherr Rechtsanwälte bei. Sie räumte mit Mythen auf und ordnete die in Kraft getretene KI-Verordnung (AI Act) praxisnah ein: „Der AI Act ist im Kern ein Produktsicherheitsgesetz, ähnlich wie für Aufzüge oder Autos. Er folgt einem risikobasierten Ansatz.“ Besonders warnte die Anwältin vor dem unbewussten, aber fatalen „Rollenwechsel“ im Unternehmen. Wer zum Beispiel HR-Daten – wie etwa Lebensläufe von Bewerber*innen – unbedacht in externe Tools wie ChatGPT hochlädt, um diese auswerten zu lassen, verwandelt sich rechtlich im Handumdrehen vom bloßen Betreiber in den Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems. Die Folge sind strikte Aufzeichnungs-, Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den Betroffenen.

Massiven datenschutzrechtlichen Sprengstoff ortet Birnbauer zudem in einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB Opinion 28/2024). Demnach absorbieren KI-Modelle personenbezogene Trainingsdaten unumkehrbar in ihren Parametern. Da Unternehmen im Ernstfall nachweisen müssten, dass ihr Modell völlig frei von solchen Datenstrukturen ist – was technisch kaum möglich ist –, können diese bei der Nutzung externer KI-Tools ohne vorherige datenschutzrechtliche Due-Diligence-Prüfung mit rechtlicher Haftung konfrontiert sein. 

Auch beim Thema Urheberrecht schuf die Expertin mit Blick auf die aktuelle Entwicklung Klarheit: Reine KI-generierte Inhalte oder simple Prompts sind gemeinfrei. Erst durch eine nachweisbare, menschliche Schöpfungsleistung bei der Nachbearbeitung entsteht rechtlicher Schutz. Ab dem 2. August greift zudem die Kennzeichnungspflicht nach der KI-Verordnung: KI-Inhalte müssen offengelegt und idealerweise mit einem kreisrunden AI-Symbol als Wasserzeichen versehen werden.

Wandel aktiv gestalten
Michael Maier, Director Austria bei iteratec, fasste den Tenor des Vormittags zusammen: „Wir erleben eine gewaltige Disruption, ob wir wollen oder nicht. Wo Unternehmen bisher auf rein deterministische Systeme setzten, bei denen auf jede Eingabe eine klar vorhersehbare Antwort folgt, kommen nun zunehmend KI-basierte Lösungen mit einer gewissen Unschärfe und Fehlerpotenzial zum Einsatz. Die Praxisbeispiele zeigen, dass die Technologie reif für den echten Geschäftseinsatz ist. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, diese Transformation jetzt mutig, wirksam und zugleich rechtssicher mitzugestalten.“
 
 
 
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Mit mehr als 1.000 erfolgreichen Projekten gehört iteratec zu den führenden Experten für digitale Produktinnovation, nutzerzentrierte Softwareentwicklung und KI-Anwendungen.

Als End-to-End Partner für die digitale Transformation von Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand macht iteratec die Potenziale digitaler Technologien nutzbar und sichert seinen Kunden langfristige Wettbewerbsvorteile in zunehmend digitalen Marktumfeldern. Das Leistungsangebot reicht von der gemeinsamen Innovationsentwicklung über die technische Umsetzung kundenindividueller Softwarelösungen und Systemlandschaften bis hin zu deren Betrieb und kontinuierlicher Weiterentwicklung sowie der Befähigung von Organisationen durch Trainings und agile Methoden. Zu den Kunden von iteratec gehören neben führenden mittelständischen Unternehmen auch DAX-Konzerne sowie verschiedene Institutionen aus dem öffentlichen Sektor. 

1996 in München gegründet, beschäftigt iteratec derzeit rund 500 festangestellte Mitarbeiter:innen und 100 Studierende an acht Standorten in Deutschland, Österreich und Polen. In Österreich hat das Unternehmen über 50 Mitarbeiter:innen. Seit 2019 ist ein Großteil der Belegschaft über eine Genossenschaft an der iteratec GmbH beteiligt.

Weitere Informationen unter https://www.iteratec.com/de/