Die Anforderungen an die IT- und Cybersicherheit steigen rasant – auch und besonders im Kfz-Gewerbe. Wo tägliche Prüfprozesse, sensible Kundendaten und hoheitliche Aufgaben wie die § 57a-Begutachtung aufeinandertreffen, ist maximaler Schutz essenziell. Die ZBD Verwaltung GmbH & Co KG setzt hier neue Maßstäbe: Wie ZBD heute bekanntgibt, wurden Unternehmen und Prüfsoftware von Cyber Trust Austria offiziell mit dem begehrten „Platin-Label“ ausgezeichnet.
Damit erreicht ZBD gemeinsam mit dem betriebseigenen Prüfprogramm VECOS („Vehicle Control System“) sowie KfzGutachten die aktuell höchstmögliche Cybersecurity-Stufe. Diese Auszeichnung unterstreicht eine außergewöhnliche Exklusivität: Weniger als zehn Unternehmen in ganz Österreich haben diesen strengen Zertifizierungsstandard bislang erlangt.
Schutz für hoheitliche Daten und höchste Datenqualität
Angesichts der stetig wachsenden Zahl von Cyberbedrohungen gewinnt die IT-Sicherheit in Werkstätten und Prüfstellen immer mehr an Bedeutung. Kfz-Betriebe verarbeiten im Rahmen der § 57a-Überprüfungen sensible und hoheitliche Daten. Mit dem Einsatz von VECOS ist sichergestellt, dass Partnerbetriebe auf Softwareseite die höchste Datenqualitätsstufe und maximalen Schutz vor unbefugten Zugriffen genießen. Das gleiche gilt für KfzGutachten, die vor allem für Gebrauchtwagenkäufe konzipierte Online-Plattform, bei der die § 57a-Gutachten der letzten Jahre von jedem beliebigen Fahrzeuge binnen Sekunden abgerufen werden können.
„Die Zertifizierung mit dem Platin-Label von Cyber Trust Austria ist für uns Bestätigung und Auftrag zugleich“, betont Markus Singer, Vertriebsleiter bei der ZBD Verwaltung GmbH. „Dass wir die höchste Sicherheitsstufe erreicht haben und damit zu einer extrem exklusiven Gruppe von unter zehn zertifizierten Spitzenunternehmen in Österreich gehören, belegt unseren kompromisslosen Qualitätsanspruch. Unsere Partnerbetriebe und Werkstätten können sich darauf verlassen, dass ihre Daten und Prüfprozesse bei uns nach den strengsten Sicherheitsstandards geschützt sind.“
Rechtssicher in die Zukunft: Gerüstet für die 42. KFG (Kraftfahrgesetz)-Novelle
Neben dem Höchstmaß an Datensicherheit sorgt VECOS bei Werkstätten auch rechtlich für klare Perspektiven: ZBD arbeitet derzeit an der Anpassung des Prüfsystems VECOS an die rechtlichen Vorgaben der 42. KFG-Novelle. Deren Bestimmungen – darunter die Neuregelung der § 57a-Begutachtungsintervalle – treten mit 19. Mai 2027 in Kraft. Betriebe, die auf VECOS setzen, können den gesetzlichen Neuerungen somit gelassen entgegensehen: Bis zum Inkrafttreten wird die Software punktgenau und lückenlos alle neuen Anforderungen erfüllen.
Mängelkatalog bleibt Standardwerk für § 57a- Begutachtungsstellen
Mittels dieser neuen Veröffentlichungsform ist es § 57a- Begutachtungsstellen seit 1. Jänner 2025 möglich, per jährlichem Abonnement direkt und ohne die Notwendigkeit anderer Software auf den vollständigen Mängelkatalog zuzugreifen „Durch dieses Modell erhalten Abonnenten auch regelmäßig und auf nahtlose Weise Zugang zu Updates durch neu erscheinende Versionen. Zusätzlich ist der Katalog auf unterschiedlichsten Geräten per Browser abrufbar, was maximale Flexibilität im Werkstattbetrieb ermöglicht“, so Markus Singer. Der Online-Mängelkatalog ist per Abo für einen jährlichen Betrag von 71,50 Euro (netto) erhältlich.