Jacqueline Luther-Bichler (c) STADLER PARTNER Rechtsanwälte GmbH
Wien, am 22. Juli 2026. Der sogenannte „Distanzhandel“ ist ein fixer Bestandteil des heimischen Konsumverhaltens – rund sechs Millionen Österreicherinnen und Österreicher kaufen online ein[1]. Auch auf Unternehmensseite hat sich der E-Commerce hierzulande längst etabliert – laut österreichischem Handelsverband gibt es aktuell bereits knapp 12.000 inländische Webshops.[2]
„Ohne den direkten, persönlichen Kontakt muss man im Online-Handel auf andere Art und Weise Vertrauen schaffen. Der Schlüssel dazu liegt meiner Meinung nach in der Rechtssicherheit. In den Schlagzeilen landet der Online-Handel meist durch Betrugsmaschen oder dubiose Geschäftsmodelle. Den eigenen Webshop auf rechtlich einwandfreie Beine zu stellen schützt daher nicht nur das Unternehmen selbst, sondern hilft auch maßgeblich dabei, Kundschaft zu gewinnen und zu halten“, erklärt Mag.ª Jacqueline Luther-Bichler.
Orientierungshilfe
Zuvor über sechs Jahre lang in einer Wiener Kanzlei, zwei davon als Rechtsanwältin, tätig, arbeitet die Juristin derzeit als Legal Counsel in Wien. Spezialisiert auf E-Commerce-Recht, Immaterialgüterrecht, Lauterkeits- sowie Marketingrecht, ist sie zudem Vortragende an der Werbeakademie Wien sowie der FH Wiener Neustadt und publiziert laufend zu den Themen E-Commerce, Wettbewerbsrecht und Digital Marketing. Das von ihr herausgegebene „Handbuch E-Commerce-Recht“ ist am 5. Juni 2026 im Linde Verlag erschienen. Zudem wurde im Jänner 2024 ihr „Praxishandbuch Marketingrecht“ veröffentlicht.
„Dieses Handbuch ist aus dem Bedürfnis heraus entstanden, eine klare, praxisnahe und zugleich rechtlich fundierte Orientierungshilfe für den Aufbau und Betrieb von Webshops zu schaffen. Es richtet sich sowohl an Gründer:innen, Unternehmer:innen und Entscheidungsträger:innen, die einen Webshop planen oder optimieren möchten, als auch an juristisch interessierte Leser:innen, die sich vertieft mit den rechtlichen Grundlagen des E-Commerce auseinandersetzen wollen“, so Luther-Bichler. Darüber hinaus eigne sich die Lektüre sicherlich auch für Konsumentinnen und Konsumenten, die beim Online-Kauf auf Nummer sicher gehen möchten.
Checklisten, Tipps und FAQs
Die eigentliche Zielgruppe des „Handbuch E-Commerce-Recht“ findet sich aber freilich auf Unternehmensseite. Für Gründer:innen und Betreiber:innen von Webshops enthält das Buch daher auch eine Vielzahl von „Praxisfällen“, die in der Form von Checklisten, Tipps und FAQs schnelle, kompakte Lösungen liefern. Hier nur einige wenige Beispiele:
- Darf ich Produktbilder vom Hersteller nutzen? Nur mit Freigabe oder Vertrag; Bedingungen des Herstellers beachten!
- Welche Informationspflichten bestehen zu Beginn des Bestellvorgangs? Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs klar und unmissverständlich darüber zu informieren, ob und welche Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden!
- Dürfen verschiedenen Kunden unterschiedliche Preise angeboten werden? Gruppenpreise sind grundsätzlich zulässig (zum Beispiel Studentenrabatte über Eingabe von Gutscheincodes). Muss der Käufer personenbezogene Daten bekannt geben (zum Beispiel das Alter), muss eine Rechtfertigung für die Datenverarbeitung vorliegen!